Abhandenkommen

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Leasing-Nehmer tragen das Risiko des Abhandenkommens, also des Verlustes des/der geleasten Objekte/s. Der Leasing-Nehmer ist weiterhin in der Pflicht die Leasing-Güter demgemäß zu versichern. Alternativ versichern Leasing-Geber das entsprechende Risiko – auf Kosten des Leasing-Nehmers. Leasing-Gesellschaften erhalten einen Sicherungsschein von dem Versicherer.

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