Basel II und Basel III

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Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken hat Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts in drei aufeinanderfolgenden Schritten in Basel neue Regeln für die Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute entwickelt. Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr die Finanzierungskosten bestimmendes Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt werden muss. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasing-Nehmers, was sich positiv auf dessen Rating auswirken kann. Als Reaktion auf die internationale Finanzkrise wurde das Reformpaket Basel III auf Basis von Basel II aufgebaut und Dezember 2010 in einer vorläufigen Endfassung veröffentlicht. Leasing-Gesellschaften unterliegen indes selbst für ihr Geschäft nicht den Regeln von Basel II und Basel III.

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