Mietkauf

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Beim Mietkauf handelt es sich per Definition um eine abgewandelte Form der Darlehensfinanzierung. Das Mietkauf-Objekt geht nach Beendigung eines vertraglich festgelegten Mietzeitraumes und mit dem Zahlungseingang der letzten Rate in das juristische Eigentum des Mietkäufers über. Die Anschaffungskosten verteilen sich somit über die monatlich zu zahlenden Raten. Eine erhöhte Schlusszahlung ist gegebenenfalls möglich. Anders als beim Leasing erfolgt die Bilanzierung des Mietkauf-Objektes von Anfang an beim Mietkäufer, der bereits mit der Zahlung der ersten Rate das wirtschaftliche Eigentum an dem Objekt erwirbt. Darüber hinaus ist die gesamte Mehrwertsteuer bei Zahlung der ersten Rate zu entrichten. Die Vorsteuer kann allerdings im Rahmen der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückgeholt werden.

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Vorteile von Mietkauf

  • Mietkauf ist gegenüber den Sofort-/Barkauf liquiditätsschonender
  • Eigentumserwerb ist von Anfang an sicher
  • Mietkäufer kann ab Übernahme voll über Objekt verfügen
  • Sichere Planung dank konstanter Raten möglich
  • Weitere Anschlussfinanzierung nicht erforderlich
  • Kündigung des Vertrages (mit Abschlagszahlung) möglich
  • Abschreibung und Zinsaufwand als Betriebsausgaben absetzbar

Nachteile von Mietkauf

  • Sinkende Eigenkapital-Quote des Mietkäufers, da Aktivierung in seiner Bilanz
  • Umsatzsteuer auf die Summe aller Mietkauf-Raten ist zwar sofort in voller Höhe fällig, aber: Rückzahlung über die Vorsteuer-Erstattung möglich

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