Sale-and-Lease-back

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Bei mobilen Objekten, die innerhalb der letzten drei Monate angeschafft wurden, ist Sale-and-Lease-back eine gute Alternative, um die liquiden Mittel Ihres Unternehmens zu erhöhen – ganz ohne die Nutzungsmöglichkeiten an der Sache zu verlieren.

Sale-and-Lease-back Definition

Der Begriff Sale-and-Lease-back bedeutet übersetzt schlicht „verkaufen und zurückleasen“. In der Regel wird Sale-and-Lease-back als ein strategisches Instrument zur Erhöhung liquider Mittel eingesetzt. Dem Prinzip nach verkaufen Unternehmen Aktiva, also Wertgegenstände jeglicher Art, an eine Leasing-Gesellschaft und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis. Das verkaufte Objekt wird im Anschluss vom Unternehmen zurückgeleast. Der Betrieb kann beispielsweise folglich auf der gleichen Maschine weiter produzieren. Geändert hat sich nur das Eigentumsverhältnis. Der Leasing-Nehmer erzielt einen Liquiditätszufluss, verbessert die Bilanzkennzahlen und optimiert die Bilanzstruktur. Hierdurch könnten unter Umständen auch stille Reserven mobilisiert werden. 

Sale-and-Lease-back Beispiel

Ein beliebter Einsatzfall für Sale-and-Lease-back ist bei der Tilgung von Verbindlichkeiten oder bei Neuinvestitionen zu finden. Anstatt hier auf Mittel der Fremdfinanzierung zurückgreifen zu müssen, können Sie aus der eigenen Substanz Ihres Unternehmens Liquidität generieren und finanzielle Freiräume schaffen. Die Bilanzsumme wird niedrig gehalten und die Kreditlinie nicht weiter belastet.

Beliebte Sale-and-Lease-back Güter sind zum Beispiel Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus können auch Autos oder Büroausstattung, wie IT und EDV, Baumaschinen, wie beispielsweise Bagger und Radlader, aber auch Landmaschinen, wie Traktoren, problemlos über das Sale-and-Lease-back-Verfahren abgewickelt werden. Auch für speziellere Objekte, wie Helikopter oder Medizintechnik lassen sich auf diesem Wege in liquide Mittel umwandeln. 

Sale-and-Lease-back Buchung

Die Buchung beziehungsweise Bilanzierung verhält sich beim Sale-and-Lease-back wie bei einer Finanzierung über Leasing. Nach dem Verkauf des Anlagevermögens an die Leasing-Gesellschaft, wird das Objekt in der Bilanz des Leasing-Gebers aktiviert. Grund dafür ist der Eigentumsübergang (sowohl juristisch als auch wirtschaftlich) an den Leasing-Geber, sofern die in den Leasingerlassen geregelten Voraussetzungen erfüllt werden. Sowohl die Leasing-Raten als auch mögliche Sonderzahlungen können in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 

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