Umdeutung

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Von (steuerlicher) Umdeutung spricht man, wenn die Finanzverwaltung bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung des Leasing-Objekts zu einem anderen Resultat gelangt als von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer angestrebt wird. So kann beispielsweise eine abweichende Einschätzung hinsichtlich des Vorliegens von (siehe Spezial-Leasing) dazu führen, dass die Finanzverwaltung das Leasing-Objekt bei einem ansonsten erlasskonformen Vertrag dem Leasing-Nehmer anstatt dem Leasing-Geber zurechnet.

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